Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicole Bienia (Creative Attack), Wilhelmring 48, 42349 Wuppertal, für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nicole Bienia, handelnd unter „Creative Attack“ (nachfolgend „Creative Attack“), und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Videografie, Contentproduktion, Videoschnitt, Bildbearbeitung und damit zusammenhängende kreative Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartei dieser AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Creative Attack ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Creative Attack erbringt Leistungen in den Bereichen Videografie, Contentproduktion, Recruiting-Videos, Social-Media-Content, Videoschnitt und Content-Optimierung sowie Bildbearbeitung im vereinbarten Umfang.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung in Textform.

(3) Creative Attack schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Erstellung der im Angebot beschriebenen Inhalte, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa in Form von Reichweite, Bewerbungen, Buchungen oder Umsätzen.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Konzeption, Aufnahme, Auswahl, Schnitt und gestalterische Umsetzung im Rahmen der kreativen und organisatorischen Freiheit von Creative Attack.

(5) Creative Attack ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Creative Attack zustande.

(2) Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform, per E-Mail oder durch ausdrückliche Bestätigung eines Angebots erfolgen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Vor dem Drehtag findet in der Regel ein kurzes Vorgespräch statt. Dabei werden insbesondere abgestimmt:
• gewünschte Inhalte und Schwerpunkte
• Einsatzbereich der Inhalte
• Drehort und zeitlicher Ablauf
• Beteiligung von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten
• gewünschtes Format der Videos

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm benannten oder eingesetzten Personen, die erkennbar aufgenommen werden, der Aufnahme und der vereinbarten Nutzung zugestimmt haben. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.  

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen, Logos, Texte, Musik, Fotos oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(5) Verzögerungen, die daraus entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig vorliegen, gehen nicht zu Lasten von Creative Attack.

§ 5 Termine, Drehtag und Leistungshindernisse

(1) Vereinbarte Drehtage, Produktionszeiten und Lieferfristen setzen voraus, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers rechtzeitig erfolgt sind.

(2) Creative Attack arbeitet mit einem mobilen Setup und produziert bewusst im echten Arbeitsumfeld. Ein Anspruch auf aufwendige Studio-, Licht- oder Spezialproduktion besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Bei Außenaufnahmen kann es witterungsbedingt erforderlich sein, den Dreh anzupassen oder zu verschieben. In diesem Fall stimmen die Parteien einen Ersatztermin oder eine praktikable Anpassung des Drehplans ab.

(4) Muss ein vereinbarter Drehtag aus Gründen abgesagt oder verschoben werden, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, gelten folgende Regelungen:
• Absage bis 48 Stunden vor Termin: kostenfrei möglich
• Absage weniger als 48 Stunden vor Termin: Creative Attack ist berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale oder den bis dahin angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen
• Bereits reservierte Reise-, Fahrt- oder Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten, soweit sie angefallen sind

(5) Kann Creative Attack einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird nicht endgültig einbehalten.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig.

(3) Creative Attack ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Drehtagen, Projektpaketen oder Content-Partnerschaften.

(4) Zusatzleistungen, die nicht vom Angebot umfasst sind, werden nach Aufwand gesondert berechnet. Dazu gehören insbesondere:
• zusätzliche Korrekturschleifen
• weitere Schnittvarianten
• zusätzliche Videoformate
• Mehraufwand durch verspätete Änderungen
• zusätzliche Sichtung umfangreichen Rohmaterials
• nachträglich gewünschte Zusatzinhalte

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Klauselverbote und Grenzen für Aufrechnungsausschlüsse ergeben sich aus dem AGB-Recht, insbesondere § 309 BGB.  

§ 7 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, ist eine Korrekturschleife im Preis enthalten.

(2) Die Korrekturschleife umfasst kleinere Anpassungen, insbesondere:
• Texteinblendungen
• Kürzungen
• kleinere Änderungen der Szenenreihenfolge
• einfache Korrekturen im vereinbarten Rahmen

(3) Nicht von der Korrekturschleife umfasst sind insbesondere:
• grundlegende Neukonzeptionen
• umfangreiche Nachdrehs
• zusätzliche Versionen in weiteren Formaten
• weitreichende Änderungswünsche nach bereits erteilter Freigabe

(4) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

(5) Erfolgt nach Übersendung des Ergebnisses innerhalb von 7 Kalendertagen keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt die Leistung als freigegeben, sofern Creative Attack auf diese Folge in Textform hingewiesen hat.

§ 8 Fertigstellung und Abnahme

(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber die fertigen Inhalte in der Regel innerhalb von 7–10 Werktagen nach dem Drehtag.

(2) Erfolgt im Anschluss an die Lieferung eine Korrekturschleife, beginnt die Frist für die Fertigstellung der überarbeiteten Inhalte ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Änderungswünsche erneut.

(3) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Änderungswünsche verspätet übermittelt oder zusätzliche Anpassungen wünscht, verlängern die Fertigstellungszeit entsprechend.

(4) Soweit die Leistung werkvertragliche Elemente enthält, ist der Auftraggeber verpflichtet, die abgelieferten Inhalte nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den von Creative Attack erstellten und vollständig bezahlten Endergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

(2) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, umfasst das Nutzungsrecht die Verwendung der Endergebnisse für:
• Website
• Social Media
• Stellenanzeigen
• Online-Marketing des Auftraggebers

(3) Die Nutzung gilt nur für die fertig gelieferten Inhalte, nicht für Rohmaterial, Projektdateien, Quellmaterial oder Zwischenstände.

(4) Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Weiterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von Creative Attack. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf urheberrechtlich grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers.  

(5) Soweit für größere Werbekampagnen, bezahlte Anzeigen oder weitergehende Nutzungen besondere Nutzungsrechte erforderlich sind, werden diese gesondert vereinbart.

§ 10 Rohmaterial und Projektdateien

(1) Der Auftraggeber erhält grundsätzlich die fertig produzierten Videos und Fotos, nicht jedoch automatisch das vollständige Rohmaterial.

(2) Rohmaterial, Projektdateien, unbearbeitete Sequenzen, Schnittdateien oder sonstige Arbeitsdateien bleiben bei Creative Attack, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Herausgabe von Rohmaterial kann im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

§ 11 Referenznutzung durch Creative Attack

(1) Creative Attack ist nur dann berechtigt, fertige Inhalte oder Projektbestandteile als Referenz zu nutzen, wenn der Auftraggeber dem in Textform zugestimmt hat oder eine entsprechende Regelung ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen auf:
• Website von Creative Attack
• Instagram
• Facebook
• YouTube

(3) Die Referenznutzung bezieht sich ausschließlich auf fertige Inhalte und nur mit Bezug zum Auftraggeber in dem vereinbarten Rahmen.

(4) Widerspricht der Auftraggeber einer Referenznutzung vor Veröffentlichung ausdrücklich in Textform, unterbleibt diese.

§ 12 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist.

(2) Verletzt der Auftraggeber durch bereitgestellte Materialien Rechte Dritter, stellt er Creative Attack von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Das gilt insbesondere für Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild.

§ 13 Haftung

(1) Creative Attack haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Creative Attack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Creative Attack haftet nicht für ausbleibende wirtschaftliche Erfolge, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Reichweite, Buchungen oder Umsätzen.

(4) Für Datenverluste haftet Creative Attack nur im Rahmen der vorstehenden Absätze und nur insoweit, wie ein Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Content-Partnerschaften, haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit.

(3) Ist eine laufende Zusammenarbeit vereinbart, kann diese mit der im Angebot genannten Frist gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Creative Attack.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 17.03.2026

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